Für die Schulung des Buchungsprogramms - COPAS - gibt es neue Termine. Die Kosten je Ganztages-Kurs betragen 35,00 €.
Schulungsbedingungen:
Bitte überweisen Sie die Teilnehmergebühr vorab nach Erhalt der Anmeldebestätigung auf das Konto des Berufsverbandes der Pfarrsekretärinnen Regensburg e.V. Erst nach Eingang der Zahlung der Teilnehmergebühr auf dem Konto des Berufsverbandes der Pfarrsekretärinnen Regensburg e.V. , ist eine Anmeldung verbindlich. Bei fehlender Einzahlung spätestens 10 Tage nach der Anmeldebestätigung wird der Platz neu vergeben.
Liga Bank Regensburg, IBAN DE25 75090300 010 1390961
Bitte geben Sie als Verwendungszweck das Datum des Kurses und den Namen des Teilnehmers an.
Nach Ihrer Anmeldung zur Schulung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung. Die Quittung für die Teilnehmergebühr erhalten Sie am Schulungstag vom Referenten
ausgehändigt. Bei einer Abmeldung, die spätestens am 15. Tag vor dem Schulungstermin beim Berufsverband eingeht, entfällt die Kursgebühr. Bei einer Abmeldung innerhalb einer Abmeldefrist von 14
Kalendertagen vor dem Schulungstermin wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € in Rechnung gestellt. Bei einer Abmeldung bis 2 Tage vor dem Schulungstermin fallen die vollen Kursgebühren
an.
Abmeldungen bitten wir schriftlich per Email unter info@bvps-regensburg mitzuteilen. Bei fehlender Abmeldung ist die volle Kursgebühr zu zahlen.
Wir behalten uns vor, bis 7 Kalendertage vor dem Schulungstermin den Kurs bei zu geringer Teilnehmerzahl, Referentenausfall oder aus sonstigen organisatorischen Gründen abzusagen. Sie erhalten dann eine Absage vom Berufsverband. Im Falle der rechtzeitigen Abmeldung oder Absage des Kurses werden bereits bezahlten Kursgebühren zurück erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Für die jeweiligen Schulungen stehen nur max. 10 PC-Arbeitsplätze zur Verfügung. Daher werden die Teilnehmerplätze nach Eingang der Anmeldung vergeben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass bei fehlendem Zahlungseingang der reservierte Platz wieder freigegeben und neu belegt wird.
INTERN: Protokoll zur 8. ordentlichen
Mitgliederversammlung am 20.04.2023 in Regensburg/Burgweinting unter "Infos der Vorstandschaft"
INTERN: Jahresbericht der Vorstandschaft 30.04.2022 bis 19.04.2023
Formular zur Übertragung der Siegelführung
Das Bischöfliche Ordinariat hat in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband ein offizielles Formular zur Übertragung der Siegelberechtigung erarbeitet. Damit ist es zukünftig möglich, auch der Pfarrsekretärin/dem Pfarrsekretär die Siegelführung für einige Amtshandlungen zu übertragen. Außer in den genannten Punkten obliegt die Ausübung der Siegelführung weiterhin ausschließlich der siegelberechtigten Person gemäß § 4 Abs. 2 der Siegelordnung für das Bistum Regensburg.