Der Kurs ist bereits ausgebucht.
Die Teilnehmer/innen erhalten Informationen rund um das tarifliche Arbeitsrecht und dazu, welche Arbeitsverträge wie erstellt werden müssen.
Inhalte:
- Arbeitszeit: Teilarbeitszeit, Urlaub und Arbeitszeitbefreiung, Krankheit, Arbeitsunfähigkeit
- Kündigungen, Abmahnungen, Pflichtverletzungen
- Arbeitsverträge, Personalbögen
- Fragen zur Gehaltsabrechnung
- Arbeitszeugnisse, Personalakten
- Weiterbildung
- ABD / KODA
Referent: Peter Wasserburger, Rechtsrat i.K., Rechtsstelle des Bischöflichen Ordinariats in Zusammenarbeit mit der Besoldungsstelle der Bischöfl. Finanzkammer
Termin: Mittwoch, 09.05.2018, 9.00 Uhr - 16.00 Uhr
Ort:
Bildungshaus Schloss Spindlhof, Spindlhofstraße 23, 93128 Regenstauf
Zielgruppe: Pfarrsekretärinnen und Pfarrsekretäre und Interessierte aus Kirche und Verwaltung.
Kosten: 40,00 € (35,00 € für Mitglieder BVPS)
(inkl. Mittagessen, Kaffee/Gebäck und Seminargebühren)
Anmeldeschluss: 05.04.2018
Bei Zustandekommen des Kurses und bei noch freien Plätzen, können Anmeldungen noch bis
zwei Tage vor Kursbeginn angenommen werden.
Schulungsbedingungen:
Bitte überweisen Sie die Teilnehmergebühr bis spätestens 14 Kalendertage vor Schulungsbeginn auf das Konto des Berufsverbandes der Pfarrsekretärinnen Regensburg e.V. ,
Liga Bank Regensburg, IBAN DE25 75090300 010 1390961
Bitte geben Sie als Verwendungszweck das Datum des Kurses und Namen des Teilnehmers an.
Nach Ihrer Anmeldung zur Schulung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung. Die Quittung für die Teilnehmergebühr erhalten Sie am
Schulungstag vom Referenten ausgehändigt. Bei einer Abmeldung, die spätestens am 15. Tag vor dem Schulungstermin beim Berufsverband eingeht, entfällt die Kursgebühr. Bei einer Abmeldung innerhalb
einer Abmeldefrist von 7 Kalendertagen vor dem Schulungstermin wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 5,00 € in Rechnung gestellt. Bei einer Abmeldung bis 1Tage vor der Schulung fallen die
vollen Kursgebühren an.
Abmeldungen bitten wir schriftlich per Email unter info@bvps-regensburg.de mitzuteilen. Bei fehlender Abmeldung ist die volle Kursgebühr zu zahlen.
Wir behalten uns vor, bis 7 Kalendertage vor dem Schulungstermin den Kurs bei zu geringer Teilnehmerzahl, Referentenausfall oder aus sonstigen organisatorischen Gründen abzusagen. Sie erhalten dann eine Absage vom Berufsverband. Im Falle der rechtzeitigen Abmeldung oder Absage des Kurses werden bereits bezahlten Kursgebühren zurück erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
INTERN: Protokoll zur 8. ordentlichen
Mitgliederversammlung am 20.04.2023 in Regensburg/Burgweinting unter "Infos der Vorstandschaft"
INTERN: Jahresbericht der Vorstandschaft 30.04.2022 bis 19.04.2023
Formular zur Übertragung der Siegelführung
Das Bischöfliche Ordinariat hat in Zusammenarbeit mit dem Berufsverband ein offizielles Formular zur Übertragung der Siegelberechtigung erarbeitet. Damit ist es zukünftig möglich, auch der Pfarrsekretärin/dem Pfarrsekretär die Siegelführung für einige Amtshandlungen zu übertragen. Außer in den genannten Punkten obliegt die Ausübung der Siegelführung weiterhin ausschließlich der siegelberechtigten Person gemäß § 4 Abs. 2 der Siegelordnung für das Bistum Regensburg.